Verkaufs- u. Lieferbedingungen der Firma TKM Systemtechnik, Heidi Blank (gültig ab 01.07.2002)

Allgemeines

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, auch für nachträglich getroffene, soweit nicht besondere Bedingungen schriftlich festgelegt sind. Abweichende Verkaufs- u. Lieferbedingungen der Kunden gelten nicht. Gegenbestätigungen der Kunden mit abweichenden Bedingungen werden hiermit widersprochen. Den Aufträgen liegen aus­schließlich unsere Verkaufs- u. Lieferbedingungen zugrunde.

Angebot

Alle Anfragen des Kunden oder dessen Angebote im Auftragsbereich sowie unsere eigenen Angebote an den Kunden werden erst verbindlich, wenn wir schriftlich die Auftragsbestätigung erteilt haben; sollte diese nicht erteilt werden und der Auftrag dennoch ausgeführt werden, gelten für Angebot u. Preisstellung unsere jeweils bekanntgegebenen Listenpreise und Liefer­bedingungen im Zeitpunkt der Anlieferung der Ware.

Leistung-, Gewichts- u. Maßangaben sowie Abbildungen im Angebot in den Drucksachen und Prospekten sind annähernd u. unverbindlich. Als zugesichert gelten nur solche Eigen­schaften, die von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Aus Ratserteilung und Empfehlungen haften wir nur, wenn darin eine Vertragsverletzung liegt, gegenüber Kaufleuten nur bei Vorsatz. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen des Angebotes, Abänderungen oder Nebenabreden jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

Rohstoffmangel, Nichtlieferung der Vorlieferanten, Transportmangel oder Betriebsstörungen sowie Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Ausdehnung der Lieferzeit zu verlangen. Preisänderungen sind zulässig, wenn der Kunde während der Fertigungs- bzw. Bearbeitungs-zeit den Auftragsgegenstand ändert und wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten und die marktüblichen Einstandspreise, ist die Firma TKM Systemtechnik berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung übersteigt. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die TKM Systemtechnik nicht zu vertreten hat, so ist die TKM Systemtechnik berechtigt, soweit es innerhalb von zwei Monaten nach dem Preisanpassungsverlangen nicht zu einer Verein­barung kommt, die Lieferung zu verweigern und die erbrachten Leistungen abzurechnen.
Soweit Vertragspartner ein Kunde im Sinne des § 24 AGB-Gesetz, insbesondere ein Kaufmann ist, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Kostenanschläge und Berechnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Sie bleiben auch im Falle der Bestellung unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden; umgekehrt verbleiben solche Unterlagen im Eigentum des Kunden, wenn er diese Unterlagen vorlegt und müssen im Falle der Nichterteilung des Auftrages vollständig an den Kunden zurückgegeben werden.

Soweit auf Verlangen des Kunden Entwurfsarbeiten angefertigt wurden, die den Rahmen eines normalen und üblichen Angebotes überschreiten, sind diese im Falle der Nichterteilung des Auftrages an uns mit 5% der gesamten Auftragssumme zu vergüten. Jede nachträglich durch den Kunden veranlasste Änderung der Konstruktion oder der Berech­nungen oder der Maße usw. wird besonders berechnet. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart wurde, ab Lager einschließlich Verpackung.
Sollte frachtfreie Lieferung vereinbart sein, gehen Rollgelder zu Lasten des Kunden.

Unsere Preise sind Listenpreise und verstehen sich zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Eventuelle Rabatte und Sondernettopreise werden nur unter der Bedingung gewährt, dass die Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, verfallen gewährte Rabatte und Sondernettopreise. Vom Käufer ist dann der Listenpreis, ohne Abzug von Rabatten zu bezahlen.

Entgegennahme der Ware

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Auch bei Abrufaufträgen ist der Kunde verpflichtet, vorzeitig gelieferte Ware entgegenzunehmen und auf seine Kosten und Gefahr einzulagern.

Zahlungen

Zahlungen sind, soweit von uns nichts anderes schriftlich bestimmt worden ist, unter folgenden Bedingungen zu leisten:

Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungslegung mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tage netto ohne jeden Abzug. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Verzug ein. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten und erfolgt nur erfüllungshalber. Bei Überschreitung der gesetzlichen Zahlungsfrist dürfen Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der für uns am Ort zuständigen Landeszentralbank berechnet werden. Die Zahlungen sind auch unabhängig von der zeitlichen Durchführung unserer Aufträge zu leisten.

Bei Abrufaufträgen ist die Zahlung spätestens fällig drei Monate nach Andienung der Ware. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden sind wir von unseren Leistungen so lange befreit, bis der Kunde den gesamten vertraglich geschuldeten Betrag geleistet hat, wobei die einzelnen Aufträge eine Einheit bilden.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Beschädigungen der Ware nach dem Verlassen des Werkes. Bei Versand durch die Bahn AG bzw. einen Spediteur ist in einem Schadensfall der Entschädigungsantrag grundsätzlich vom Empfänger der Sendung selbst zu stellen. Die Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Anordnung und Kosten des Kunden. Rücksendungen angedienter Ware werden ohne unsere vorherige Genehmigung und ohne Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung nicht angenommen. Das Transportrisiko für Rückware trägt der Absender auch dann, wenn die Rückführung durch uns erfolgt.

Abrufbestellungen

Bestellungen auf Abruf müssen eine ungefähre Zeitangabe enthalten. Ablieferung erfolgt innerhalb 3-4 Wochen nach erfolgtem Abruf. Ist der ausbedungene Abruftermin um zwei Monate überschritten, so wird die Ware ohne weiteres zugestellt und fakturiert.

Mängelrügen

Leistungen der Firma TKM Systemtechnik sind vom Kunden abgenommen, sobald dieser den Gegenstand der Leistung erhält und nicht unverzüglich unter Hinweis auf konkrete Mängel die Abnahme verweigert.

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige bzw. Übergabe anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme ver­hindert. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige bzw. Übergabe des Liefergegenstandes vorsätzlich oder fahrlässig im Rückstand, so ist die Firma TKM Systemtechnik berechtigt, vom Vertrag zurück­zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist die Firma TKM Systemtechnik zunächst ausschließ­lich nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dies fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) verlangen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Firma TKM Systemtechnik nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahr­lässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Betriebs- oder Wartungsan­weisungen missachtet, Änderungen an den Produkten vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Reklamationen, die Vorlieferanten der Firma TKM Systemtechnik oder andere Dritte betreffen, können durch die Firma TKM Systemtechnik nur berücksichtigt werden, nachdem der Besteller nachweislich den Dritten erfolglos zur Durchführung der Gewährleistung aufgefordert hat. Der Besteller ist jedoch nicht verpflichtet, den Dritten gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Soweit der Vertragspartner ein Kunde im Sinne des § 24 AGB-Gesetz, insbesondere ein Kaufmann ist, gilt, dass nicht erkennbare Mängel vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen, schriftlich und konkret bezeichnet der Firma TKM Systemtechnik mitzuteilen sind, andernfalls jede Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Eine Garantieleistung für die mit dem gelieferten Material ausgeführten Arbeiten ist ausge­schlossen, da wir keinen Einfluss auf die unsachgemäße Verarbeitung haben. Bei Verkäufen auch nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probe­mäßigkeit, wobei Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignungen ebensowenig über­nommen werden können, wie bei unseren anderen Lieferungen. Bei unmittelbarer Anlieferung der Ware an der Baustelle trägt der Kunde jedes weitere Risiko unter Ausschluss aller Haftung für uns, und der Kunde ist dann auch beweispflichtig dafür, dass wir nicht richtig oder unvollständig geliefert haben.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung nebst Nebenleistungen unser Eigentum.

Dieses gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Gegen­stände entrichtet ist oder die gelieferten Gegenstände vom Kunden weiterveräußert werden. Im letzteren Falle ist der Kunde verpflichtet, seinerseits entsprechende Eigentumsvorbehalte beim Weiterverkauf zu vereinbaren. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unverzüglich unter Zusendung des Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität der gepfändeten Gegenstände mit der gelieferten Ware anzuzeigen.

Der Kunde räumt uns einen verlängerten Eigentumsvorbehalt auf die von ihm eingebauten und von uns bezogenen Waren ein. Wir sind demnach berechtigt, im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden auf den Besitzer der Anlage zurückzugreifen unter Abtretung deren Rechte und von diesem direkte Bezahlung der offenstehenden Beträge zu verlangen. Verarbeitet der Kunde von uns gelieferte Ware und stellt unter Verwendung dieser Ware neue Gegenstände her, so erfolgt die Herstellung durch uns. Wir werden also Eigentümer auch der neuen Sache. Bei Pfändung trägt der Kunde die Kosten der Intervention. Die Kosten gelten als Nebenkosten des Auftrages.

Wir sind jederzeit berechtigt, unter Verzicht des Kunden auf sein Hausrecht, alle verkauften Gegenstände sofort in Besitz zu nehmen und auch bereits erstellte Anlagen bei Wiederher­stellung des Zustandes bei Beginn der Arbeiten wegzunehmen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Firma TKM Systemtechnik gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch die Firma TKM Systemtechnik erklärt wird.

Soweit der Vertragspartner ein Kunde im Sinne des § 24 AGB-Gesetz, insbesondere ein Kaufmann ist, gilt folgendes: Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Firma TKM Systemtechnik jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der zwischen der Firma TKM Systemtechnik und dem Besteller vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände oder Nachbearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.

Die Befugnis der Firma TKM Systemtechnik, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Firma TKM Systemtechnik, die Forderung nicht ein­zuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann die Firma TKM Systemtechnik verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für die Firma TKM Systemtechnik vorgenommen. Werden Liefergegenstände mit anderen, der Firma TKM Systemtechnik nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma TKM Systemtechnik das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Firma TKM Systemtechnik nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Firma TKM Systemtechnik das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu anderen vermischten Gegenständen.

Der Besteller verwahrt das Miteigentum für die Firma TKM Systemtechnik. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Verpfändung sowie Beschlagnahmung oder sonstiger Verfügungen durch Dritte hat der Besteller die Firma TKM Systemtechnik davon unverzüglich zu benachrichtigen und der TKM Systemtechnik alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum hinzuweisen. Die Firma TKM Systemtechnik verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Maßgeblich ist bei Forderungen der Nennwert, bei von der Firma TKM Systemtechnik gelieferten Waren der Rechnungswert und im übrigen der jeweilige Marktwert.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist Herzfelde. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren und gegenüber Vollkaufleuten ist Strausberg. Vertragspartner können jedoch auch bei dem für ihn örtlich zuständigen Gericht verklagt werden.

Verbindlichkeit des Vertrages

Durch die Erteilung des Auftrages gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen als ange­nommen. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

Wichtiger Hinweis !

Sie sparen Geld, Zeit und Ärger, wenn Sie bei Eingang der Sendung den Empfang auf dem Frachtbrief oder sonstigem Ablieferungsnachweis erst dann quittieren, wenn Sie sich genau davon überzeugt haben, dass a) Ihnen die Ware vollzählig übergeben, b) die Ware Ihnen ohne Beschädigung ausgeliefert wurde, c) evtl. Beschädigungen der Lackierungen müssen sofort auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein vermerkt werden, sowie ist zusätzlich eine schriftliche Meldung unbedingt erforderlich.

Auch wenn es die Speditionskraftfahrer sehr eilig haben, ist die Überprüfung des angelieferten Gutes vorrangig. Die Speditionsversicherungen lehnen Ersatz für Schäden und Verluste grund­sätzlich ab, wenn auf Frachtbriefen oder sonstigen Empfangsbescheinigungen eine Quittung ohne Beanstandungen geleistet wird. Jede Beanstandung uns bitte sofort schriftlich mitteilen. Bitte teilen Sie das auch allen Ihren Mitarbeitern mit!

Für Ihre Mitarbeit danken wir!

TKM Systemtechnik, Heidi Blank, 15378 Rüdersdorf OT Herzfelde